Drucken
Geschrieben von: Schulleitung   
Montag, 08. September 2008 um 13:54
  1. Die Hausordnung soll einen gesicherten Schulbetrieb und die anzustrebenden partnerschaftlichen Beziehungen zwischen Schülern und Lehrern unterstützen
  2. Schüler und Lehrer gemeinsam gewährleisten einen pünktlichen Unterrichtsbeginn und ein pünktliches Ende. Lehrer sind 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn im Schulhaus, Schüler wenigstens 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn im Klassenzimmer.
  3. Die Schulgebäude können ab 7.50 Uhr (Ausnahme 0. Stunde) betreten werden. Der Aufenthalt ab 7.30 Uhr im Foyer ist gestattet. Zum Stundenbeginn muss jeder Schüler unterrichtsbereit sein.
  4. Unterrichts- und Pausenzeiten.
    0. Stunde 07.05 - 07.50 Uhr
    1. Stunde

    08.00 - 08.45 Uhr

    2. Stunde 08.55 - 09.40 Uhr
    Frühstückspause

    09.40 - 09.55 Uhr

    3. Stunde

    10.00 - 10.45 Uhr

    4. Stunde 10.55 - 11.40 Uhr
    5. Stunde 11.50 - 12.35 Uhr
    Essenspause 12.35 - 13.00 Uhr
    6. Stunde 13.05 - 16.50 Uhr
    7. Stunde 14.00 - 14.45 Uhr
    8. Stunde 14.50 - 15.35 Uhr
    9. Stunde 15.40 - 16.25 Uhr
    10. Stunde 16.30 - 17.15 Uhr
  5. Während der Hofpausen verlassen alle Schüler der Sekundarstufe I die Gebäude, auch das Foyer. Sie nehmen ihre Jacken und Taschen mit auf den Hof. Pausengelände sind die Schulhöfe. Die Häuser werden grundsätzlich über den Hof betreten. Das Haus A darf in den Pausen nur zur Nutzung der Cafeteria, des Essenraums und der Bibliothek betreten werden. Bei Regen wird abgeklingelt und alle Schüler halten sich in den Räumen auf, in denen sie anschließend Unterricht haben. Der Pausenaufenthalt auf den Schulhöfen ist auch bei Regen möglich.
  6. Ist 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn kein Lehrer da, gibt einer der Klassensprecher unverzüglich dem Sekretariat Bescheid.
  7. Essen und Trinken sind während des Unterrichts nicht gestattet.
  8. Für die Sekundarstufe I ist das Verlassen des Schulgebäudes während der Unterrichts- und Pausenzeiten nur mit Genehmigung eines Lehrers gestattet. Schüler der Sekundarstufe II dürfen das Schulgelände verlassen und Schüler ab Klassenstufe 9 ist das Verlassen des Schulgeländes in Freistunden erlaubt.
  9. ab Klassenstufe 11 dürfen die Schüler bei Unwohlsein nach Informierung der Eltern allein nach Hause gehen. Außerdem gilt nur ein ärztliches Attest bei Krankheit als Entschuldigung.
  10. Es wird empfohlen, Wertgegenstände nicht in die Schule mitzubringen, da aus versicherungstechnischen Gründen keine Haftung übernommen wird.
  11. Fahrräder sind an den dafür vorgesehenen Plätzen abzustellen. Für eine Versicherung ist jeder Schüler selbst zuständig. Die Autostellfläche am Hoftor ist nur für den PKW des Hausmeisters und für Zweiräder reserviert.
  12. Von jedem Schüler und Lehrer wird erwartet, dass er auf Sauberkeit und Ordnung im Schulgelände achtet.
  13. Das Rauchen ist auf dem Schulgelände und im Schulhaus untersagt. Der Rauchplatz der Schüler der Sekundarstufe II befindet sich ausschließlich auf dem Feuerwehrstellplatz. Bei Verstoß gegen das Rauchverbot werden in erster linie erzieherische Maßnahmen ergriffen. Wiederholte Verstöße werden geahndet. Das Mitbringen von Suchtmitteln ist generell untersagt.
  14. Der Abfall wird getrennt in die dafür bereitgestellten Behälter entsorgt. Glasflaschen dürfen in der Schule nicht entsorgt werden.
  15. In Verantwortung des Lehrers sind die Räume in ordentlichem Zustand zu verlassen. Nach jeder Stunde wird das Licht gelöscht und die Tür geschlossen. Nach der letzten Unterrichtsstunde sind die Stühle hochzustellen, das Wischwasser zu entsorgen, das Licht zu löschen und abzuschließen.
  16. Für fahrlässige und mutwillige Beschädigung oder Zerstörung fester und beweglicher Einrichtungen der Schule wird der festgestellte Verursacher zur Verantwortung gezogen.
  17. Zum Austausch von Informationen und persönlicher Meinungen kann das dafür vorgesehene "Schwarze Brett" benutzt werden. Die Aushänge sind namentlich zu kennzeichnen.
  18. Alle Besucher der Schule werden gebeten, sich beim Hausmeister bzw. im Sekretariat anzumelden.
  19. Im Interesse der allgemeinen Sicherheit sind Schäden bzw. erkannte Gefahrenquellen unverzüglich dem Sicherheitsbeauftragten unserer Schule, Herr Göhlert, oder dem Hausmeister mitzuteilen. Fundsachen sind beim Hausmeister oder im Sekretariat abzugeben. Die Außentüren sind im Interesse der Sicherheit geschlossen zu halten, die Vordertüren werden von außen verschlossen.
  20. Das Radfahren ist auf dem Schulhof nicht erlaubt.
  21. Der Evakuierungsplan ist Bestandteil der Hausordnung.
  22. Während der Essenspause halten sich nur die Essenteilnehmer im Speiseraum auf.
  23. Das Werfen mit Schneebällen ist verboten.
  24. Während der Pause dürfen nur die klappbaren Fenster geöffnet werden.
  25. Während der gesamten Schulzeit haben Handys Pause, sie sind also abgeschaltet (Ausnahme: Schulsanitätsdienst). Eddings sind auf dem Schulgelände verboten. Basecaps o.ä. nehmen die Schüler mit dem betreten des Schulgeländes ab.
  26. Verstöße gegen die Hausordnung werden entsprechend geahndet.

Die männliche Form gilt jeweils für die weibliche Form entsprechend.

Die Hausordnung ist nur mit Beschluss der Schulkonferenz änderungsfähig.

Die Hausordnung tritt ab dem 01.11.2007 in Kraft.

Aktualisiert ( Donnerstag, 01. Juli 2010 um 08:34 )