|
Mittwoch, 09. Juli 2008 um 07:48 |
|
Seite 2 von 3 1. ZIELE Der Unterricht im Fach Sport wird auf der Grundlage des gültigen Rahmenplans des Landes Berlin (2006) durchgeführt. Als wesentliche Zielsetzungen gelten: - Förderung des Leistungswillen, der Anstrengungs- und Risikobereitschaft sowie das Erkennen der individuellen Leistungssteigerung
- Förderung der Persönlichkeitsentwicklung und Persönlichkeitsstärkung
- Förderung des sozialen Handelns, der Hilfsbereitschaft und Rücksichtnahme
- altersgemäße Förderung von Gesundheitsbewusstsein
- Aufzeigen von Möglichkeiten zur sinnvollen Freizeitgestaltung
In der Gymnasialen Oberstufe ist Sport durchgängig Pflichtfach. Der Sportunterricht findet in der Einführungsphase (11. Klasse) sowie in der Qualifikationsphase (12./13.) zweistündig statt.
|
|
Aktualisiert ( Donnerstag, 01. Juli 2010 um 09:30 )
|